Florianoest

JU-Vorsitzender fordert Wahlalter mit 16 Jahren bei Kommunalwahlen

Jugendbeteiligung darf kein Lippenbekenntnis sein. Deshalb fordere ich die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre bei Kommunalwahlen. Sich dafür im Landtag einzusetzen, sehe ich als eines der wichtigsten Projekte der Sächsischen Union in der neuen Legislaturperiode.

JU-Landesvorsitzender Florian Oest

Florian Oest zu seiner Forderung:

„Zukünftig sollen bereits 16-Jährige bei Kommunalwahlen aktiv mitbestimmen können. Mit 14 Jahren ist man strafmündig und zahlt unter Umständen als Auszubildender Steuern. Ich bin fest davon überzeugt, dass ein hinreichend großer Anteil der heute 16-Jährigen in der Lage ist, sich sachkundig an Kommunalwahlen zu beteiligen. Das möchte ich der Sächsischen Union auch ins Stammbuch schreiben. Die Forderung muss im Programm der Partei für die Landtagswahl am 1. September stehen. Dann muss klar sein: Mit der Union in der Regierung kommt das Wahlrecht ab 16 Jahren!“

Für den JU-Landesvorsitzenden Florian Oest ist die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre mit Blick auf die immer älter werdende Gesellschaft längst überfällig.
„Die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre ist die richtige Antwort auf die immer älter werdende Gesellschaft und die wachsende Zahl älterer Wähler und sorgt für einen Interessenausgleich der Generationen. Das Wahlalter von 16 Jahren gibt Jugendlichen ein Mitbestimmungsrecht bei politischen Entscheidungen, die sie oft später selbst betreffen. Mit Blick auf z.B. die „Fridays for Future“- Demonstrationen muss man feststellen, dass junge Sachsen gerade jetzt aktiv mitbestimmen wollen. Außerdem können Jugendliche frühzeitig für Politik interessiert werden, sich mit der Demokratie identifizieren und sich dafür engagieren“, so Florian Oest zu den Gründen für die Forderung.

Hintergrund:
Andere Bundesländer wie Schleswig-Holstein, Bremen oder Hamburg lassen ihre Jugendlichen bei Landtagswahlen bereits ab 16 wählen. Bei Kommunalwahlen dürfen sie seit 1995 auch in Niedersachsen ab diesem Alter an die Wahlurnen.